Scherfede

Neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung in Scherfede

Der Kirchenvorstand St. Vincentius Scherfede teilt mit, dass die Satzung für den Friedhof der Kirchengemeinde sowie die zugehörige Friedhofsgebührensatzung neu erstellt und von den zuständigen Stellen genehmigt wurde.

Die jeweils vollständige Fassung beider Satzungen kann im zentralen Pfarrbüro des Pastoralverbundes Warburg während der üblichen Büroöffnungszeiten sowie beim Kirchenvorstand der Kirchengemeinde nach vorheriger Absprache eingesehen werden. Sie sind ferner auf der Homepage des Pastoralverbundes https://www.pv-warburg.de/ veröffentlicht und stehen dort zum Download zur Verfügung. Ein dauerhafter Aushang im Schaukasten auf dem Friedhof ist in Vorbereitung.

Durch die notwendige Überprüfung der Kostenkalkulation wurden die Gebühren insgesamt im moderaten Umfang angehoben. Zudem wurden die einzelnen Kostenpositionen übersichtlicher geordnet, was auch mit der Änderung einiger Abläufe zu tun hat, die in der neuen Friedhofssatzung niedergeschrieben sind:

  • Künftig übernimmt die Kirchengemeinde als Friedhofsträger das Abräumen der Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit. Der Kostenanteil ist bereits in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Das Wiederherrichten abgeräumter Grabflächen kann dadurch einfacher und einheitlicher gestaltet werden.
  • Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Bei Wahlgrabstätten kann eine Nutzungsverlängerung beantragt werden. Ebenso ist eine Gebühr für die vorzeitige Rückgabe einer Grabstelle ausgewiesen. Hiervon sollte jedoch nur bei besonderen Gründen Gebrauch gemacht werden, wenn nicht die Möglichkeit der Beauftragung einer Dauergrabpflege oder die Übertragung des Nutzungsrechts auf eine andere Person besteht.
  • Um hier für mehr Sicherheit zu sorgen, muss künftig beim Erwerb des Nutzungsrechtes für eine Grabstätte in einer vertraglichen Vereinbarung eine Person benannt werden, die für den Fall, dass der Erwerber/ die Erwerberin das Nutzungsrecht nicht mehr ausüben kann, das Nutzungsrecht übernimmt.
  • Die Verpflichtung der Nutzungsberechtigten zur dauerhaften Pflege und Instandhaltung einer Grabstätte besteht unverändert (!).
  • Die neue Friedhofssatzung sieht auch eine neue Grabstättenart mit eingeschränkter Gestaltungsmöglichkeit vor. Hierzu wird ein Bestattungsfeld für einstellige Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen in gemischter Belegung hergerichtet. Auf einer befestigten und mit einer Natursteinplatte abgedeckten Fläche besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, ein Grabmal zu errichten und diese Fläche für das Abstellen von Grab- und Blumenschmuck zu nutzen. Die übrige Grabfläche wird mit Rasen eingesät und durch die Kirchengemeinde unterhalten und gepflegt. Der Ausbau dieses neuen Grabfeldes kann voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen.

 

Für den KV Scherfede, Franz Hucht

Friedhofssatzung Scherfede 2020.pdf

Gebührensatzung Scherfede 2020.pdf